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AGB

 

 

 

Geschäftsbedingungen der Fa. HUGEMA

 

 

 

 

Mietpreise

 

Die in der Preis/Geräteliste angegebenen Mietpreise beziehen sich auf einen Miettag (24 Std.). Die Preise sind in Euro ausgewiesen incl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die Kaution ist bei Mietbeginn in Bar zu entrichten. Neukunden müssen einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis (Personalausweis oder Reisepass) vorlegen und die Miete in Bar bezahlen.

 

Mietdauer

 

Mindestmietzeit ist eine Tagesmiete. Ab einer Mietdauer von 2 Tagen gilt der Verlängerungstarif. Sonn und Feiertage sind mietfrei. Bei verspäteter Rückgabe wird für jede angefangene Stunde 20 % vom Tagesmietpreis berechnet.

 

Terminvereinbarung

 

Die Geräte sind grundsätzlich vorher telefonisch zu reservieren. Eine Verfügbarkeit kann trotzdem nicht verbindlich zugesagt werden, da es vorkommen kann, dass Maschinen nicht  oder defekt zum vereinbarten Termin zurückgebracht werden.

 

Mietverlängerung

 

Sollte das Gerät vom Mieter länger als vereinbart benötigt werden, so ist die Zustimmung des Vermieters persönlich, per Fax oder per E-Mail schriftlich einzuholen. Ein Telefonanruf alleine genügt nicht. Wird das Mietgerät 24 Stunden nach Ablauf der vereinbarten Mietzeit nicht zurückgegeben, können vom Vermieter gerichtliche Schritte eingeleitet werden.

 

Zustand der Mietgeräte

 

Die Mietgeräte werden in betriebsfähigem und gereinigtem Zustand übergeben. Abweichungen davon werden im Mietvertrag schriftlich festgehalten. Die Geräte sind so sauber zurückzugeben, wie Sie übernommen wurden. Bei unterlassener Reinigung wird die Kaution ganz oder teilweise als Reinigungspauschale einbehalten.

 

Verlust

 

Verluste (z. B. Diebstahl), sowie Schäden durch Transportunfälle gehen voll zu Lasten des Mieters (Wiederbeschaffungswert). Die Mietgeräte bleiben grundsätzlich Eigentum des Vermieters.

 

Versicherung

 

Informieren Sie Ihren Haftpflichtversicherer über den Gebrauch der Mietgeräte, da Haftpflichtversicherungen nicht grundsätzlich für gemietete Geräte haften.

 

Geräteauswahl

 

Der Mieter ist grundsätzlich für die Auswahl des geeigneten Gerätes selbst verantwortlich. Eine Gewährleistung für den Wirkungsgrad der Geräte wird nicht zugesagt.

 

Gerätemängel

 

Zeigt sich beim Betrieb der Geräte während der Mietzeit ein offensichtlich technischer Mangel, so hat der Mieter den Vermieter unverzüglich in Kenntnis zu setzen, um weitergehende Beschädigungen zu vermeiden. Der weitere Gebrauch ist sofort zu unterlassen. Der Anspruch auf ein Ersatzgerät besteht grundsätzlich nicht. Der Mieter haftet für den unsachgemäßen Gebrauch der Mietgeräte. Aufgetretene Schäden, die der Mieter zu vertreten hat, werden auf Kosten des Mieters von einem Fachbetrieb instandgesetzt. Reparaturzeiten werden zu 50 % als Mietzeiten in Rechnung gestellt. Sind Reparaturen nicht möglich (z. B. beschädigtes Kabel) oder wirtschaftlich nicht rentabel (Entscheidung des Vermieters), ist das Gerät vom Mieter zum Wiederbeschaffungswert (nicht Zeitwert) zu ersetzen. Es gelten die aktuellen Preislisten der Gerätehersteller bzw. Fachhändler.

 

Haftung

 

Der Vermieter haftet nicht für Sach- oder Personenschäden des Mieters oder Dritter, die im Zusammenhang mit der Bedienung und Benutzung der Mietgeräte stehen. Der Mieter ist für die jeweilig benötigte Schutzausrüstung (Schnittschutzkleidung, Augenschutz, Gehörschutz, Kopfschutz, etc.) selbst verantwortlich. Der Vermieter haftet auch nicht für einen eventuellen Verdienstausfall des Mieters aufgrund der Unbrauchbarkeit des Mietobjektes. Eine Minderung der Miete ist ausgeschlossen, wenn der Mieter durch eigenes Verschulden oder Dritter am Gebrauch der Mietgeräte gehindert wird.